Seit 2017 werden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) neue Wege in der Pflege beschritten. Die Pflegestufen sind passé, eingeteilt wird in fünf Pflegegrade. Der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ erhält eine neue...mehr
Pflege ist nicht nur eine zeitliche, sondern oft auch eine finanzielle Belastung.Daher gibt es für Pflegeleistungen steuerliche Sonderregelungen.So können im Falle eines Erbes Freibeträge gelten.Für Pflegeleistungen gelten...mehr