Soziales Wolfsburg
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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung

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BVN-Radio - Hörmagazin des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V.

Das BVN-Radio erscheint monatlich im Internet auf den Seiten des BVN und bringt Ihnen Nachrichten, Reportagen, Informationen und Tipps.

Sie können jede einzelne Folge direkt über das Internet hören. Gehen Sie hierzu auf den Link der gewünschten Ausgabe. Laden Sie mit Hilfe des Verweises das Daisy-Buch oder auch die mp3-Datei auf Ihren Rechner. Hierzu gehen Sie auf den Link und benutzen die Kontextmenü-Taste (dritte Taste rechts von der Leertatste) um dann unter "Ziel speichern unter..." einen Speicherort auf Ihrem Rechner zu bestimmen.
Mit dem folgenden Link http://www.dzb.de/index.php?site_id=6.3 können Sie das Programm "Daisy-Player" auf ihrem PC speichern.

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              Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen

Bitte beachten Sie, dass die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie nicht beurteilen kann, ob und ggf. welche Nachteilsausgleiche oder Ansprüche wegen des bei Ihnen festgestellten GdB zustehen. Insoweit müssen Sie selbst nähere Auskünfte bei den jeweils zuständigen Stellen einholen. Mit der nachstehenden Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sollen Ihnen deshalb lediglich unverbindliche Hinweise auf einige Nachteilsausgleiche gegeben werden, deren Voraussetzungen Sie ganz oder teilweise mit dem Ausweis nachweisen können.

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                 Reiseassistenz für Blinde und sehbehinderte Menschen

Blinde und sehbehinderte Menschen sind auf Reisen in fremder Umgebung oftmals auf eine Begleitperson (Reiseassistenz) angewiesen. Für viele blinde und sehbehindete Menschen ist es jedoch schwierig, eine Begleitperson für Reisen zu finden.

Deshalb befragte die Koordinationsstelle Tourismus beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband Reiseveranstalter, die ein Erholungsangebot für blinde und sehbehinderte Personen bereithalten, ob sie auch eine entsprechende Reiseassistenz anbieten.

Auf dieser Homepage finden Sie die Antworten von den Reiseanbietern, die Reiseassistenz zur Verfügung stellen.

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Versorgungsmedizin-Verordnung ersetzt Anhaltspunkte

               Neuregelung zur Feststellung des Grades der Behinderung

Der Gesetzgeber hat am 10.12.2008 mit der Versorgungsmedizin-Verordnung (BGBI. Teil I, Nr. 57 v. 15.12.08, S. 2412) die Begutachtung und Einstufung von Behinderungen neu geregelt.
Bisher galten die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungs­recht und nach dem Schwerbehinderten recht" (AHP, Stand 2004), herausgegeben vom zuständigen Bundesministerium.
Mit einer eigenständigen Verordnung wurde also eine "echte" gesetzliche Grundlage für die Begutachtung geschaffen.
Die Einzelheiten sind in einer Anlage zu § 2 der Verordnung unter dem Titel "versorgungsmedizinische Grundsätze" geregelt, die eine Art Kurzfassung der bisherigen Anhaltspunkte darstellt.
Die Verordnung und die Anlage sind unter Inhaltlich wurde auf zahlreiche Hinweise, Erläuterungen und Querverweise aus den AHP verzichtet, es heißt jetzt einheitlich "Grad der Schädigung" (GdS) statt "Grad der Behinderung" (GdB).
Nicht mehr bundeseinheitlich geregelt sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF (Befrei­ung von der Rundfunkgebührenpflicht).

www.gesetze-im-internet.de als pdf-Datei mit 116 Seiten herunter zu laden. http://bundesrecht.juris.de/versmedv/  

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                                  Behinderung und Pflege 

Fragen, Antworten, Rechtliches und sonstige Informationen.    

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                           Ratgeber für behinderte Menschen

Hier findet Ihr auf 511 Seiten gute Erklärungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales   

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                                 Behinderte Menschen im Internet

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