Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK)“ vom 13. Dezember 2006 (1) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Die BRK ist seither geltendes Recht und eine wichtige Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden sowie Sozialleistungsträger und andere Institutionen, die sich mit der Situation behinderter Menschen beschäftigen, arbeiten unter dem Dach der BRK an der Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In diesen Prozess ist die Zivilgesellschaft mit eingebunden und leistet einen wertvollen Beitrag. Die BRK hat den in Deutschland in den 90er-Jahren begonnenen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik weiter befördert. Menschen mit Behinderungen sind längst nicht mehr Objekte staatlicher Bevormundung und Fürsorge. Die Verwirklichung eines menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebens in einer inklusiven Gesellschaft ist das Ziel einer modernen Behindertenpolitik in Deutschland und entspricht damit dem Kern der BRK.
Dieser Internetauftritt – Soziales Wolfsburg - soll einen informellen Beitrag leisten, an der alle Menschen teilhaben können – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (BGBl. II S. 1419) in Kraft seit 1.1.2009 war die Voraussetzung dafür, dass Deutschland die BRK am 24.2.2009 ratifizieren konnte.
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Die REHACARE ist die internationale Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege. Über 30 Jahre Fachkompetenz und ausgeprägte Markterfahrung bieten eine optimale Informations- und Kommunikationsplattform für...mehr
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